751.54
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über örtliche Korporationen im Grenzgebiet der Kantone St.Gallen und Thurgau
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über örtliche Korporationen im Grenzgebiet der Kantone St.Gallen und Thurgau
1. Diese Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung beider Vereinbarungskantone verbindlich.