751.52
CH-SG
Art. 1 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsanlage in der Gemeinde Niederbüren durch den Zweckverband Pumpwerk Grueben
Art. 1 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsanlage in der Gemeinde Niederbüren durch den Zweckverband Pumpwerk Grueben
1. Die Wasserkorporation Niederbüren, die Dorfkorporation Oberbüren und die Munizipalgemeinde Bischofszell werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb eines gemeinsamen Pumpwerkes zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
2. Der Zweck und die Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Partner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Körperschaften in einem Zweckverbandsvertrag festgelegt. Dieser bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone und tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.