Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.51 CH-SG

§ 7 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd

1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei welchen dem Verband oder einem Partner lediglich die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vertragskantone.

← § 6 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd Kanton St. Gallen 751.51 § 8 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →