751.51
CH-SG
§ 2 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd
§ 2 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Wasserversorgung durch den Zweckverband Regionalwasserversorgung Mittelthurgau-Süd
1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Partner aufzunehmen.
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Kanton St. Gallen 751.51
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