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751.13 CH-SG

Art. 11 Verordnung über den Materialbezug aus öffentlichen Gewässern - Aufhebung bisherigen Rechtes

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Art. 11 Verordnung über den Materialbezug aus öffentlichen Gewässern · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung über den Kiesbezug aus öffentlichen Gewässern vom 1. Mai 1907 wird aufgehoben.

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