751.13
CH-SG
Art. 11 Verordnung über den Materialbezug aus öffentlichen Gewässern - Aufhebung bisherigen Rechtes
Art. 11 Verordnung über den Materialbezug aus öffentlichen Gewässern · Aufhebung bisherigen Rechtes
1. Die Verordnung über den Kiesbezug aus öffentlichen Gewässern vom 1. Mai 1907 wird aufgehoben.