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Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell

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Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell

1. Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen über Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung werden nach Art. 189 Abs. 1 lit. d der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.

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