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741.54 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell

1. Die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell und die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Schwellbrunn werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn mit elektrischer Energie durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell zu schliessen.

2. Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der Elektrokorporation Wald-St.Peterzell einerseits und den Energiebezügern anderseits dem öffentlichen Recht der Elektrokorporation Wald-St.Peterzell und des Kantons St.Gallen.

3. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

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