741.54
CH-SG
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn AR durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell
1. Die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell und die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Schwellbrunn werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung der Gebiete Beldschwende und Tüfi der Einwohnergemeinde Schwellbrunn mit elektrischer Energie durch die Elektrokorporation Wald-St.Peterzell zu schliessen.
2. Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der Elektrokorporation Wald-St.Peterzell einerseits und den Energiebezügern anderseits dem öffentlichen Recht der Elektrokorporation Wald-St.Peterzell und des Kantons St.Gallen.
3. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.