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741.52 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Faulenschwendi-Oberreute-Spielberg des Bezirks Oberegg durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Faulenschwendi-Oberreute-Spielberg des Bezirks Oberegg durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

1. Die st.gallische politische Gemeinde Rebstein und der appenzell-innerrhodische Bezirk Oberegg werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung der Gebiete Faulenschwendi-Oberreute-Spielberg des Bezirks Oberegg mit elektrischer Energie durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein zu schliessen.

2. Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der politischen Gemeinde Rebstein einerseits und den Energiebezügern anderseits dem öffentlichen Recht der politischen Gemeinde Rebstein und des Kantons St.Gallen.

3. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

Kanton St. Gallen 741.52 Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Faulenschwendi-Oberreute-Spielberg des Bezirks Oberegg durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein →

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