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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen der politischen Gemeinde Rebstein oder der Einwohnergemeinde Reute einerseits und Dritten anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vereinbarungskantone entschieden. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 2 dieser Vereinbarung.

2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen der politischen Gemeinde Rebstein einerseits und den Energiebezügern anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons St.Gallen entschieden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

52.2017.246 · ti (art. 5*j* cpv. 2 OAC)
Driver License Revocation Upheld Due to Cognitive Impairment After Accident
Cited in the reasoning section regarding the inadvisability of a practical test when severe cognitive deficits are present.
VPB 84-486 (Art. 5 OAC)
Report on National Security Policy and Total Defense
Cited in the reasoning to explain the minimum age for driving category F vehicles but not explicitly mentioned in the dispositive orders.