741.51
CH-SG
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein
1. Die politische Gemeinde Rebstein untersteht hinsichtlich der Versorgung des Gebietes Mohren mit elektrischer Energie der Aufsicht der zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen.
2. Die Aufsicht erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A.Rh.
3. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen.
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Kanton St. Gallen 741.51
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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
IV.2011.123 · sg (Art. 2 Abs. 2 VZV)
Driver License Revocation Upheld Due to Refusal of Fitness Examination
Cited in the reasoning to define the jurisdiction based on residence, relevant to the examination of the administrative authority's competence.