Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.51 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein

1. Die politische Gemeinde Rebstein untersteht hinsichtlich der Versorgung des Gebietes Mohren mit elektrischer Energie der Aufsicht der zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen.

2. Die Aufsicht erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A.Rh.

3. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen.

← Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein Kanton St. Gallen 741.51 Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute AR durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

IV.2011.123 · sg (Art. 2 Abs. 2 VZV)
Driver License Revocation Upheld Due to Refusal of Fitness Examination
Cited in the reasoning to define the jurisdiction based on residence, relevant to the examination of the administrative authority's competence.