Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.12 ENFÖV CH-SG

Art. 8 Verordnung über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz (EnFöV) - Verwirkung des Anspruchs

I. Förderungsbeiträge im Rahmen von Förderungsprogrammen - 2. Förderungsbeiträge für Bauten und Anlagen
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Art. 8 EnFöV · Verwirkung des Anspruchs

1. Wird vor Einreichung des Beitragsgesuchs bei der zuständigen Stelle des Kantons mit der Ausführung des Vorhabens begonnen, wird kein Förderungsbeitrag gewährt.

2. Abs. 1 dieser Bestimmung wird auf die Förderung der MINERGIE®-Zertifizierung nicht angewendet.

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