741.115
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - 2. Organisation und Stimmrecht
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich · 2. Organisation und Stimmrecht
1. Der Steuerungskommission gehört je eine Vertretung der Vereinbarungskantone an.
2. Sie konstituiert sich selbst und bestimmt den Vorsitz aus ihrer Mitte.
3. Sie beschliesst mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.