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741.115 CH-SG

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - 2. Organisation und Stimmrecht

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Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich · 2. Organisation und Stimmrecht

1. Der Steuerungskommission gehört je eine Vertretung der Vereinbarungskantone an.

2. Sie konstituiert sich selbst und bestimmt den Vorsitz aus ihrer Mitte.

3. Sie beschliesst mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.

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