741.115
CH-SG
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - b) Steuerungskommission 1. Aufgaben
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich · b) Steuerungskommission 1. Aufgaben
1. Die Steuerungskommission überwacht den Vollzug dieser Vereinbarung.
2. Sie legt insbesondere die fachlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Befugnis in den Grundzügen fest und genehmigt Jahresprogramm und Jahresbericht der Vollzugsstelle.