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741.115 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Kontrollbefugnis a) Fachbereiche

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich · Kontrollbefugnis a) Fachbereiche

1. Die Kontrollbefugnis wird durch Verfügung einzeln erteilt für die Fachbereiche

a) Wärmedämmung;

b) Heizungsanlagen;

c) Klima- und Belüftungsanlagen.

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