741.115
CH-SG
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Übergangsbestimmungen
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich · Übergangsbestimmungen
1. Von den Vereinbarungskantonen vor Vollzugsbeginn dieser Vereinbarung erteilte Befugnisse sind weiterhin gültig, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Befugnis die in dieser Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen erfüllt.