Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.11 ENV CH-SG

Art. 1b Energieverordnung (EnV) - Anforderungen an Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons

I. Bauten und Anlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1b EnV · Anforderungen an Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons

1. Neubauten im Eigentum des Kantons werden nach den Standards Minergie-A-ECO, Minergie-P-ECO oder Nachhaltiges Bauen Schweiz erstellt oder entsprechen dem SIA Merkblatt 2040, SIA-Effizienzpfad Energie.

2. Für die Umrüstung bestehender Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons St.Gallen auf eine Wärmeversorgung mit CO₂-armen Energieträgern gelten gemessen am Gesamtverbrauch fossiler Brennstoffe im Jahr 2020 die folgenden Zwischenziele

a) 75 Prozent Verminderung bis zum Ende des Jahres 2030;

b) 90 Prozent Verminderung bis zum Ende des Jahres 2040.

3. Der Kanton bezieht für die von ihm genutzten Bauten und Anlagen grundsätzlich Strom aus erneuerbarer Energie.

← Art. 1 EnV Energieverordnung (EnV) - Anwendungsbereich der Anforderungen an Bauten Art. 2 EnV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →