741.11
ENV
CH-SG
Art. 1b Energieverordnung (EnV) - Anforderungen an Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons
I. Bauten und Anlagen
Art. 1b EnV · Anforderungen an Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons
1. Neubauten im Eigentum des Kantons werden nach den Standards Minergie-A-ECO, Minergie-P-ECO oder Nachhaltiges Bauen Schweiz erstellt oder entsprechen dem SIA Merkblatt 2040, SIA-Effizienzpfad Energie.
2. Für die Umrüstung bestehender Bauten und Anlagen im Eigentum des Kantons St.Gallen auf eine Wärmeversorgung mit CO₂-armen Energieträgern gelten gemessen am Gesamtverbrauch fossiler Brennstoffe im Jahr 2020 die folgenden Zwischenziele
a) 75 Prozent Verminderung bis zum Ende des Jahres 2030;
b) 90 Prozent Verminderung bis zum Ende des Jahres 2040.
3. Der Kanton bezieht für die von ihm genutzten Bauten und Anlagen grundsätzlich Strom aus erneuerbarer Energie.