Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.1 ENG CH-SG

Art. 26b Energiegesetz (EnG) - Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen a) Kanton

V. Vollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26b EnG · Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen a) Kanton

1. Die Regierung kann einem Dritten die Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen im Rahmen der Förderungsprogramme von Bund und Kanton übertragen.

2. Die Verfügungen können mit Rekurs beim zuständigen Departement angefochten werden.

← Art. 26a EnG Energiegesetz (EnG) - Zweck a) Grundsatz Art. 26c EnG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

18.7635 · sg (Art. 26b Abs. 2 EnG)
Subsidy Denial for Saw-Tooth Roof Insulation Under Updated Energy Promotion Program
Determines the competence of the Department of Construction.