737.51
CH-SG
Art. 6 Vollzugsverordnung zum Grossratsbeschluss über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Vermietung und Verkauf der Wohnungen
II. Wohnungsbau[[1]](#titletitle_text_fn_43732_2_1_c) - 2. Beiträge an die Kapitalverzinsung von Wohnungen - a) Voraussetzungen
Art. 6 Vollzugsverordnung zum Grossratsbeschluss über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Vermietung und Verkauf der Wohnungen
1. Als Mieter oder Eigentümer verbilligter Wohnungen sind in erster Linie Familien mit minderjährigen Kindern zu berücksichtigen.
2. Die Grössenordnung der Wohnung soll der Zahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienglieder entsprechen.
3. Der Gemeinderat kann Untermiete gestatten, wenn besondere Verhältnisse vorliegen.