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737.5 CH-SG

Art. 8 Grossratsbeschluss über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Finanzreferendum

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 8 Grossratsbeschluss über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Finanzreferendum

1. Dieser Beschluss ist gemäss Art. 10 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt und das Finanzreferendum vom 17. Juni 1929 der Volksabstimmung zu unterstellen.

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