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737.11 VGWE CH-SG

Art. 4 Verordnung zum Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung (VGWE) - Verfahren a) Gesuch

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Art. 4 VGWE · Verfahren a) Gesuch

1. Das Gesuch um Zuschüsse wird mit dem Gesuch um Bundeshilfe eingereicht.

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