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734.331 CH-SG

Art. 8 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk - Organe

II. Organisation
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Art. 8 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk · Organe

1. Die Organe des Werkes sind die Linthkommission, die Linthverwaltung und die Kontrollstelle.

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