734.331
CH-SG
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk - Oberaufsicht
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk · Oberaufsicht
1. Das Werk steht unter der Oberaufsicht der Regierungen der Vereinbarungskantone.