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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk - Anlagen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk · Anlagen

1. Das Linthwerk umfasst den Escherkanal zwischen Näfels-Mollis und dem Walensee, den Linthkanal zwischen dem Walensee und dem Zürichsee sowie die dazugehörigen Nebenanlagen (Details siehe Plan).

2. Die Anlagen sind in den Plänen Nr. 11201-1 und 11201-2 dargestellt, die laufend nachzuführen sind.

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