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734.331 CH-SG

Art. 21 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk - Andere bewilligungspflichtige Vorhaben

III. Ausbau und Unterhalt
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Art. 21 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk · Andere bewilligungspflichtige Vorhaben

1. Andere Vorhaben, die bewilligungspflichtig sind, werden nach dem Recht und dem Verfahren des Standortkantons beurteilt.

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