734.331
CH-SG
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk - Ausbau a) Begriff
III. Ausbau und Unterhalt
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich über das Linthwerk · Ausbau a) Begriff
1. Als Ausbau gelten die Errichtung und die umfassende Erneuerung von Werkanlagen.