Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 7 Linthgesetz · Zuständigkeit

1. Das zuständige Departement setzt die Interkantonale Vereinbarung über das Linthwerk im Kanton St.Gallen um und vollzieht dieses Gesetz.

2. Es erlässt insbesondere die erforderlichen Verfügungen.

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