Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.22 RhesiG CH-SG

Art. 7 Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (RhesiG) - Projektänderungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 RhesiG · Projektänderungen

1. Werden die öffentlich aufgelegten Projektunterlagen im Lauf des Verfahrens geändert, werden die Änderungen erneut öffentlich aufgelegt. Art. 5 und 6 dieses Erlasses werden sachgemäss angewendet.

2. Ist die Projektänderung klein und unbedeutend, werden die Betroffenen mit eingeschriebenem Brief unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen in Kenntnis gesetzt, soweit diese der Projektänderung nicht schriftlich zugestimmt haben.

← Art. 6 RhesiG Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (RhesiG) - Zweck Art. 8 RhesiG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →