734.22
RhesiG
CH-SG
Art. 6 Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (RhesiG) - Einsprachen
Art. 6 RhesiG · Einsprachen
1. Gegen das Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, die Zulässigkeit einer allfällig vorgesehenen Enteignung und die Erteilung der weiteren vorgesehenen Bewilligungen und Verfügungen kann schriftlich Einsprache beim zuständigen Departement erhoben werden.
2. Die Einsprachen werden den Gesuchstellenden, den gebietsmässig betroffenen politischen Gemeinden sowie den zuständigen kantonalen Fachstellen und Bundesbehörden zur Stellungnahme zugestellt.