734.22
RhesiG
CH-SG
Art. 1 Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (RhesiG) - Zweck
Art. 1 RhesiG · Zweck
1. Dieser Erlass bezweckt, alle für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts Alpenrhein im Kanton erforderlichen Verfahren unter einheitlicher Leitung durchzuführen und einen Gesamtentscheid zu ermöglichen, der sämtliche wasserbaurechtlichen und weiteren erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und weiteren Verfügungen umfasst.