734.211
CH-SG
Art. 2 Verordnung über die Wasserwehr am Alpenrhein und Linthkanal - Politische Gemeinde
II. Organisation - 1. Zuständigkeiten
Art. 2 Verordnung über die Wasserwehr am Alpenrhein und Linthkanal · Politische Gemeinde
1. Wasserwehr und Dammkontrolle obliegen der politischen Gemeinde, soweit dieser Erlass nichts anderes vorsieht.