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734.211 CH-SG

Art. 2 Verordnung über die Wasserwehr am Alpenrhein und Linthkanal - Politische Gemeinde

II. Organisation - 1. Zuständigkeiten
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Art. 2 Verordnung über die Wasserwehr am Alpenrhein und Linthkanal · Politische Gemeinde

1. Wasserwehr und Dammkontrolle obliegen der politischen Gemeinde, soweit dieser Erlass nichts anderes vorsieht.

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