Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.21 RHG CH-SG

Art. 15 Rheingesetz (RhG) - Rheintaler Binnenkanal-Unternehmen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 RhG · Rheintaler Binnenkanal-Unternehmen

1. Die beteiligten politischen Gemeinden sind für das Rheintaler Binnenkanal-Unternehmen verantwortlich. Massgebend ist das Wasserbaugesetz.

← Art. 14 RhG Rheingesetz (RhG) - Geltungsbereich Art. 17 RhG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →