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734.21 RHG CH-SG

Art. 12 Rheingesetz (RhG) - Wasserwehr

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Art. 12 RhG · Wasserwehr

1. Die politischen Gemeinden im Perimetergebiet sind wasserwehrpflichtig. Der Regierungsrat regelt diese Pflicht durch Verordnung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

B.2016.189 · sg (Art. 12 Abs. 1 RHG)
Municipality Reimbursement for Social Assistance Due to Willful Displacement
tlich Auskunft über einziehende, ausziehende sowie wohnhafte Mieterinnen und Mieter erteilen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Art. 12 Abs. 1 RHG sich als ergänzende Bestimmung zur Regelung der Meldepflicht der Bevölkerung gemäss Art. 11 RHG bzw. Art. 8 NAG versteht. Die Bes
B.2016.189 · sg (Art. 12 Abs. 1 RHG)
Municipality Reimbursement for Social Assistance Costs Based on Established Residence
tlich Auskunft über einziehende, ausziehende sowie wohnhafte Mieterinnen und Mieter erteilen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Art. 12 Abs. 1 RHG sich als ergänzende Bestimmung zur Regelung der Meldepflicht der Bevölkerung gemäss Art. 11 RHG bzw. Art. 8 NAG versteht. Die Bes