Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.1 WBG CH-SG

Art. 24 Wasserbaugesetz (WBG) - Auflage

IV. Wasserbau - 2. Verfahren - a) Planverfahren
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Art. 24 WBG · Auflage

1. Das Projekt wird in der politischen Gemeinde unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage wird amtlich bekannt gemacht. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt auch im kantonalen Amtsblatt.

2. ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B.2022.211 · sg (Art. 24 WBG)
Appeal Dismissed Over Lapsed Interest in Water Project Objection
Cited in the reasoning concerning the proper public notice period for the water engineering project.