Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
733.21 CH-SG

Kanton St. Gallen 733.21

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Das Vorhaben und der Voranschlag für die Investitionskosten von Fr. 3'940'000.- zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten werden genehmigt.

1. Zur Deckung der Investitionskosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 600'000.- ein Sonderkredit von Fr. 3'340'000.- gewährt.

2. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2022 innert fünf Jahren abgeschrieben.

1. Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des gewährten Sonderkredits Änderungen betreffend die vorgesehenen Standorte und Objekte vorzunehmen, soweit dies betrieblich notwendig ist.

1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

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