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733.1 ImmoV CH-SG

Art. 8 Immobilienverordnung (ImmoV) - Umfang

II. Strategische Planung und Steuerung - 2. Bedarfsplanung
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Art. 8 ImmoV · Umfang

1. Die Bedarfsplanung umfasst

a) den Erhaltungsbedarf;

b) den Nutzerbedarf.

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