Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
733.1 ImmoV CH-SG

Art. 12 Immobilienverordnung (ImmoV) - Teilschritte

II. Strategische Planung und Steuerung - 3. Genehmigungsprozess
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 ImmoV · Teilschritte

1. Der Genehmigungsprozess von Vorhaben gliedert sich in folgende Teilschritte

a) Projektinitiierung;

b) Projektskizze;

c) Projektdefinition;

d) Kreditbeschluss.

← Art. 11 ImmoV Immobilienverordnung (ImmoV) - Gegenstand Art. 13 ImmoV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →