733.1
ImmoV
CH-SG
Art. 11 Immobilienverordnung (ImmoV) - Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf
II. Strategische Planung und Steuerung - 2. Bedarfsplanung
Art. 11 ImmoV · Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf
1. Die Zuständigkeit bei Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf richtet sich nach der überwiegenden Bedarfsart.