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733.1 ImmoV CH-SG

Art. 11 Immobilienverordnung (ImmoV) - Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf

II. Strategische Planung und Steuerung - 2. Bedarfsplanung
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Art. 11 ImmoV · Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf

1. Die Zuständigkeit bei Vorhaben mit Erhaltungs- und Nutzerbedarf richtet sich nach der überwiegenden Bedarfsart.

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