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732.326 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Glarus über den Unterhalt der Brücke über den Linthkanal bei Ziegelbrücke

I. Gegenstand und Eigentum
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Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Glarus über den Unterhalt der Brücke über den Linthkanal bei Ziegelbrücke

1. Diese Vereinbarung gilt für

a) ...

b) die Stahlverbundbrücke über den Linthkanal bei Ziegelbrücke, umfassend Brückenplatte, Stahlkonstruktion, Fundation, Schlepp-Platte sowie Widerlager- und Flügelmauern im unmittelbaren Bereich der Brücke;

c) ...

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