732.21
CH-SG
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze - Vollzugsbeginn
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze · Vollzugsbeginn
1. Dieser Beschluss wird ab 18. Oktober 1988 angewendet.