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732.21 CH-SG

Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze - Vollzugsbeginn

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze · Vollzugsbeginn

1. Dieser Beschluss wird ab 18. Oktober 1988 angewendet.

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