Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.21 CH-SG

Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze - b) Ablösung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze · b) Ablösung

1. Die Fuss- und Wanderwegnetze nach Art. 10 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 lösen die Fuss- und Wanderwegnetze nach Art. 1 dieses Beschlusses ab.

← Art. 1 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze Fuss- und Wanderwegnetze a) Bezeichnung Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Fuss- und Wanderwegnetze →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →