732.12
KPV
CH-SG
Art. 9 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Publikation
II. Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs
Art. 9 KPV · Publikation
1. Die Verhaltens- und Unterlassungspflichten sowie die Möglichkeit der Wegweisung werden in geeigneter Weise auf dem Klosterplatz publiziert.