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732.12 KPV CH-SG

Art. 8 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Wegweisung

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Art. 8 KPV · Wegweisung

1. Wer trotz Ermahnung gegen die Verhaltens- und Unterlassungspflichten verstösst, kann von den von der zuständigen Stelle beauftragten Organen vom Klosterplatz weggewiesen werden.

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