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732.12 KPV CH-SG

Art. 29 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Vollzugsbeginn

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 29 KPV · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2013 angewendet.

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