Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.12 KPV CH-SG

Art. 28 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Übergangsbestimmung

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 28 KPV · Übergangsbestimmung

1. Das Verfahren für die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses hängigen Gesuche richtet sich nach den Bestimmungen dieses Erlasses.

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