732.12
KPV
CH-SG
Art. 28 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Übergangsbestimmung
VII. Schlussbestimmungen
Art. 28 KPV · Übergangsbestimmung
1. Das Verfahren für die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses hängigen Gesuche richtet sich nach den Bestimmungen dieses Erlasses.