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732.12 KPV CH-SG

Art. 22 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Mitberichtsverfahren

IV. Sondernutzung
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Art. 22 KPV · Mitberichtsverfahren

1. Die zuständige Stelle holt einen Mitbericht des Departementes des Innern und des Bau- und Umweltdepartementes ein.

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