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732.12 KPV CH-SG

Art. 21 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Vernehmlassungsverfahren

IV. Sondernutzung
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Art. 21 KPV · Vernehmlassungsverfahren

1. Die zuständige Stelle lädt das Weltkulturerbe-Forum ein, sich zum Gesuch vernehmen zu lassen.

2. Sie kann weitere Dritte zur Vernehmlassung einladen.

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