732.12
KPV
CH-SG
Art. 21 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Vernehmlassungsverfahren
IV. Sondernutzung
Art. 21 KPV · Vernehmlassungsverfahren
1. Die zuständige Stelle lädt das Weltkulturerbe-Forum ein, sich zum Gesuch vernehmen zu lassen.
2. Sie kann weitere Dritte zur Vernehmlassung einladen.