732.12
KPV
CH-SG
Art. 20 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - b) Empfehlung
IV. Sondernutzung
Art. 20 KPV · b) Empfehlung
1. Die beteiligten Behörden sind berechtigt, eine schriftliche Empfehlung zuhanden der Regierung abzugeben.
2. Sie können Anträge zur Konzessionsdauer sowie zur Aufnahme von Bedingungen und Auflagen in die Konzession stellen.