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732.12 KPV CH-SG

Art. 18 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Gesuch

IV. Sondernutzung
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Art. 18 KPV · Gesuch

1. Wer den Klosterplatz in Form der Sondernutzung nutzen möchte, reicht der zuständigen Stelle das Konzessionsgesuch ein.

2. Das Gesuch enthält insbesondere Angaben über Art und Umfang sowie Zeitpunkt und Dauer der Nutzung.

3. Die zuständige Stelle kann weitere Angaben verlangen.

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