Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.12 KPV CH-SG

Art. 17 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Entscheid

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Art. 17 KPV · Entscheid

1. Die zuständige Stelle verfügt die Erteilung oder die Verweigerung der Bewilligung.

2. Sie informiert die beteiligten Behörden und das Weltkulturerbe-Forum über den Entscheid.

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