Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.12 KPV CH-SG

Art. 14 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Vernehmlassungsverfahren

III. Nutzung in Form von gesteigertem Gemeingebrauch
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Art. 14 KPV · Vernehmlassungsverfahren

1. Die zuständige Stelle kann das Weltkulturerbe-Forum und weitere Dritte einladen, sich zum Gesuch vernehmen zu lassen.

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